Dr. Johannes Zimmermann, Mag. iur.

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Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Johannes Zimmermann ist ausschließlich im Bereich des gewerblichen Mietrechts tätig.

Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (Immobilien- und Baurecht) und arbeitet vielfältig als Dozent im Rahmen von Fachvorträgen zum Mietrecht und gewerblichen Mietrecht, etwa beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. in Halle und Magdeburg.

Dr. Johannes Zimmermann berät und verhandelt im Vorfeld von Vertragsabschlüssen oder bei geplanten Änderungen langfristiger Gewerbemietverträge. Der Fokus seiner gerichtlichen Tätigkeit liegt in der Durchsetzung von Räumungsansprüchen, vertraglichen und nachvertraglichen Zahlungsansprüchen oder in der Feststellung der für das Mietverhältnis wichtigen Rechtsfragen.

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Beratungsfelder

Verhandlung und Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen für bestehende oder im Bau befindliche Immobilien

Prüfung von Gewerbemietverträgen, insbesondere von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Prüfung und Durchsetzung von Mietanpassungen, z.B. Indexierungen

Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

Prüfung von Schriftformdefekten, frühere Beendigung von Laufzeitverträgen

Beratung im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen im gewerblichen Mietverhältnis

Sprachen

Deutsch

Italienisch

Engagement / Mitgliedschaften

Deutscher Mietgerichtstag e.V.

Verein für deutsch-italienische Rechtsstudien e.V. (Vorstand)

Deutsche Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.

Veröffentlichungen

Zimmermann, Der Bauträger in Deutschland und Italien, in: Schriften zu Verbraucherrecht und Verbraucherwissenschaften (Band 9) - JWV, Jena 2017


Zimmermann, Transparente Verträge vermeiden Streit, veröffentlicht in: Privates Eigentum, Ausgabe 07/2017, Recht und Steuern, S. 8 f.


Zimmermann, Gewerberaummietverträge in der Praxis, in: Privates Eigentum 10/2014, S. 8 f.


Kins und Zimmermann, Die Kosten der Rüge – Zum Ersatz der im Vergabeverfahren entstandenen Anwaltskosten vor Anrufung der Vergabekammer, VergabeR – Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht, Heft 5/2014, S. 641-648.