Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie in allen Bereichen des allgemeinen und speziellen Handels- und Gesellschaftsrechts. In der Gründungsphase von Personen- und Kapitalgesellschaften unterstützen wir unsere Mandanten bei der Wahl der Rechtsform, gestalten Gesellschafts- und Anstellungsverträge und helfen bei Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen. Sie können auf unsere jahrzehntelange Expertise vertrauen bei Sanierung, Restrukturierung und Turnaround sowie Verkauf oder Börsengang. Weitere Schwerpunkte sind Vertriebs- und Handelsvertreterrecht. Ebenfalls beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Vorinsolvenz bis hin zum erfolgreichen Turnaround oder bis zur Stellung eines Insolvenzantrags. Wir achten hier insbesondere auf mögliche Haftungstatbestände bei Geschäftsführern und Vorständen.