Alexander Welschenbach

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Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Alexander Welschenbach berät mittelständisch geprägte Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften hauptsächlich in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Seine Schwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Insolvenzrecht. Er begleitet seine Mandanten bei der Unternehmensgründung und bei Erwerb oder Verkauf von Unternehmen (M&A). Neben dem Management komplexer Unternehmenstransaktionen hat Alexander Welschenbach umfangreiche Expertise im Bereich Restrukturierung und Sanierung sowie mit umwandlungsrechtlichen Gestaltungen. Daneben berät er Mittelständler und deren Gesellschafter in allen sonstigen rechtlichen Aspekten des operativen Geschäftsbetriebs.

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Darüber hinaus ist Alexander Welschenbach im Erbrecht tätig, etwa im Rahmen der Gestaltung von Unternehmensnachfolgethemen und den damit verbundenen Strukturierungen von Gesellschaftsanteilsübertragungen sowie Schenkungen. Ferner unterstützt er bei der Gestaltung von Testamenten, bei Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilstreitigkeiten oder dem Erbschaftssteuerrecht.

Alexander Welschenbach ist gemeinsam mit Dr. Roland Steidle Gründungspartner der Kanzlei SWM Rechtsanwälte. Davor war er in zwei großen deutschen Wirtschaftskanzleien sowie in einer internationalen Sozietät beschäftigt.

Beratungsfelder

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründungen

M&A

Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmenssanierungen

Umwandlungsrecht

Insolvenzrecht

Beratung von Sportvereinen

Erbrecht

Erbschaftssteuerrecht

Prozessvertretung

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Zugelassen als Rechtsanwalt 2004

Sprachen 

Deutsch

Englisch

Französisch